Gremien

In der Grundschule Marlower Loris arbeiten entsprechend dem Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Gremien Klassenelternrat und Schulelternrat sowie Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Klassenkonferenz und Fachkonferenz.

 

Klassenelternrat
Der Klassenelternrat wird für zwei Jahre gewählt und vertritt die Interessen der Sorgeberechtigten in allen sie betreffenden Fragen des Unterrichts und des schulischen Lebens ihrer Kinder. Ihm gehören ein Vorsitzender und sein/-e Stellvertreter/-in sowie bis zu vier weitere Vertreter der Sorgeberechtigten an, die aus ihrer Mitte zwei Vertreter für die Klassenkonferenz wählen.

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Klassenelternsprecher:innen und Stellvertreter:innen sind:

Kl. 1a   Frau Brückel

Kl. 1b   Fr. Schilling

Kl. 2a   Fr. Stypmann

Kl. 2b   Fr. Drossel, Fr. Loll

Kl. 3a     Hr. Klingenberg, Fr. Seide

Kl. 3b     Fr. Stirtz, Fr. Sonneck

Kl. 4a     Fr. Kämnitz, Fr. Baarck
Kl. 4b     Fr. John, Fr. Strüwing

*Schuljahr 2023/2024

 

Schulelternrat
Die Vorsitzenden der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat. Die Klassenelternräte können ein anderes ihrer Mitglieder als Vertreter im Schulelternrat bestimmen. Der Schulelternrat unterstützt die Arbeit der Klassenelternräte beim Zusammenwirken von Schule und Erziehungsberechtigten. (https://www.bildung-mv.de/eltern/elternmitwirkung/

 

Vorsitz des Schulelternrates: Frau Stirtz (seit 05.09.2023)

Stellvertreter:innen: Herr Klingenberg, Frau Schilling, Frau John (seit 05.09.2023)

 

Schulkonferenz
Die Schulkonferenz wird für zwei Jahre gewählt und ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Mitgestaltung. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Neben der Schulleiterin sind zwei Lehrkräfte sowie zwei Eltern in der Schulkonferenz vertreten. Mitglieder der Schulkonferenz sind Frau Gabriel, Frau Röder, Herr Wiesmüller und Herr Klingenberg.

 

Lehrerkonferenz
Die Lehrerkonferenz koordiniert die Bildungs- und Erziehungsarbeit und gewährleistet das pädagogische Zusammenwirken der Lehrerinnen und Lehrer der Schule. Sie berät und beschließt über Angelegenheiten, die überwiegend die Lehrerinnen und Lehrer betreffen. Mitglieder der Lehrerkonferenz sind alle an der Schule tätigen Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Schulleiterin als Vorsitzende.

 

Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz berät und entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler der Klasse betreffen. Sie wird aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern und den in ihr regelmäßig tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebildet. Den Vorsitz der Konferenz führt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.

 

Fachkonferenz
Die Fachkonferenz berät über die ein Fach, eine Fächergruppe, einen Lernbereich oder ein Aufgabengebiet betreffenden Angelegenheiten. Mitglieder der Konferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die im Fachbereich unterrichten. An unserer Grundschule arbeiten eine Fachgruppe Deutsch, eine Fachgruppe Mathematik und eine Fachgruppe Musik, Kunst, Sport und Werken.

 

* Quelle: Schulgesetz MV von 2010, Teil 7: § 75 bis § 94 Schulmitwirkung

 

für mehr: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-SchulMitwVMV2015rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs (13.6.2017. 13:12).